13.07.2020
News - motorbezogene Versicherungssteuer - Neue Berechnung für Neufahrzeuge ab 01.10.2020
Ab Oktober 2020 wird die Berechnung der motorbezogenen Versicherungssteuer für Neufahrzeuge geändert.
Während derzeit die Berechnung nur auf Basis der Motorleistung (KW) erfolgt, wird für ab 01.10.2020 neuzugelassene Fahrzeuge auch der CO2-Ausstoß (gemäß WLTP) bei der Berechnung berücksichtigt.
Das hat zur Folge, dass vor allem Fahrzeuge mit einer niedrigen Motorleistungen und einem geringen CO2-Ausstoß wesentlich weniger motorbezogene Versicherungssteuer zahlen, als nach der derzeitigen Berechnung.
Sollten Sie somit vor dem 01.10.2020 noch die Zulassung eines Neuwagens planen, dann empfehlen wir Ihnen zu prüfen, ob eine Anmeldung ab dem 01.10.2020 nicht erheblich günstiger für Sie wäre.
Gerne berechnen wir für Sie den Unterschied oder nutzen Sie unseren Rechner für die motorbezogene Versicherungssteuer , um die Differenz zu ermitteln.