Berechnung motorbezogene Versicherungssteuer für Pkw
Zahlung | Erstzulassung vor 01.10.2020 | Erstzulassung ab 01.10.2020 | Erstzulassung ab 01.01.2021 | Erstzulassung ab 01.01.2022 |
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jährlich | ||||
halbjährlich | ||||
vierteljährlich | ||||
monatlich |
Anmerkungen
- Beachten Sie, dass die Angabe der CO2-Emission gemäß WLTP und nicht gemäß NEFZ erfolgen muss.
- Ab 01.01.2021 kommt es für neuzugelassene Fahrzeuge jährlich zu einer weiteren Anpassung der motorbezogene Versicherungssteuer, was eine weitere Erhöhung bedeutet. Diese kann jedoch ausgesetzt werden.
- Bei Benzin-Fahrzeuge ohne Katalysator, die vor dem 01.01.1987 erstmalig zugelassen wurden, kommt noch ein 20 %iger Zuschlag hinzu.
- Die Berechnung erfolgt ohne Gewähr für die Richtigkeit.