Berechnung motorbezogene Versicherungssteuer für Pkw

  • Bei Fahrzeugen mit einem Erstzulassungsdatum ab dem 01.10.2020 wird auch der Co2-Ausstoß gem. WLTP (nicht gemäß NEFZ) bei der Berechnung der Steuer berücksichtigt.
  • Rein elektrisch betriebene Fahrzeuge sind von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit.
  • Bei Benzin-Fahrzeuge ohne Katalysator, die vor dem 01.01.1987 erstmalig zugelassen wurden, kommt noch ein 20 %iger Zuschlag hinzu.
  • Die Berechnung erfolgt ohne Gewähr für die Richtigkeit.

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